SKW vs. Le Matin/Tamedia: Entscheid der Lauterkeitskommission

03. Juli 2018


Die Schweizerische Lauterkeitskommission (LK) hat in ihrem Entscheid vom 23. Mai 2018 eine Beschwerde des SKW gegen Le Matin/Tamedia geschützt.

Es ging um ein Video auf der Website von Le Matin, in dem konventionelle Kosmetikprodukte gegenüber „Naturkosmetik“ als schädlich für Mensch und Umwelt dargestellt wurden.

Entgegen der Ansicht der Beschwerdegegner betrachtete die LK das Video als Kommerzielle Kommunikation und deshalb die Richtlinien der LK als anwendbar. Nach Auffassung der LK war nicht genügend erkennbar, dass es sich bei diesem Video um einen von Dritten bezahlte Werbung handelt. Schliesslich befand die LK, dass es sich beim Inhalt um eine unlautere, unfaire und herabwürdigende Werbung handelt. Diese sei nicht faktenbasiert und erwecke den Anschein, dass konventionelle Kosmetikprodukten gefährlich für Mensch und Umwelt seien, ohne dafür Beweise vorzubringen.

Letzte Woche ist die Rechtskraft im oben erwähnten Verfahren eingetreten und der Entscheid auf der LK-Website veröffentlicht: https://www.faire-werbung.ch/25-4-2018-zweite-kammer-verfahren/

Im Entscheid empfiehlt die LK den Beschwerdegegnern Le Matin/Tamedia, in Zukunft auf die Publikation dieses Videos zu verzichten. Le Matin/Tamedia hat das Video mittlerweile von ihrer Website entfernt.

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