Swissness

Das «Swissness»-Gesetzespaket trat am 1. Januar 2017 in Kraft. Im revidierten Marken- bzw. Wappenschutzgesetz wurden die Bestimmungen zur Herkunftsangabe «Swiss Made» und der Verwendung der Schweizer Flagge auf Produkten klarer geregelt.

 


a) Auswirkungen für Schweizer Hersteller

Die neuen «Swissness»-Kriterien im Marken- bzw. Wappenschutzgesetz stärken den Schutz der Herkunftsbezeichnung «Schweiz» und der Schweizer Flagge im Inland und erleichtern gleichzeitig die Rechtsdurchsetzung im Ausland.  

Alle Produkte, welche die Herkunftsbezeichnung «Swiss Made» oder die Schweizer Flagge verwenden, unterstehen der neuen Markenschutz-Gesetzgebung. Spezifisch für Kosmetika gilt zusätzlich die «Swiss Made»-Verordnung für Kosmetika. Diese Verordnung basiert auf einem vom Schweizerischen Kosmetik- und Waschmittelverband (SKW) erstellten Vorentwurf einer Branchenverordnung, die vom Bundesrat am 23.11.2016 genehmigt wurde. Bei der Verwendung der Herkunftsbezeichnung «Swiss Made» oder der Schweizer Flagge auf dem Produkt müssen: 

b) Auswirkungen für Lieferanten von Rohstoffen

Auch Lieferanten, welche die Herkunftsbezeichnung «Swiss Made» bzw. die Schweizer Flagge verwenden, müssen die neuen gesetzlichen Swissness-Bestimmungen einhalten. In den Lieferverträgen sollte geregelt sein, dass der Lieferant im Falle einer falschen Herkunftsangabe eines Rohmaterials gegenüber dem Hersteller für negative Folgen haftet.

Die Lieferanten sind vom Hersteller auf die SKW-Positivliste für kosmetische Rohmaterialien und deren Bedeutung hinzuweisen:

www.skw-cds.ch/kosmetik/swissness/positivliste/


c) Hilfsmittel

Alle wesentlichen Informationen zu den neuen Verordnungen, inklusive «Swiss Made»-Verordnung für Kosmetika mit Verordnungstexten und Erläuterungen, sind abrufbar auf:
https://www.ige.ch/de/recht-und-politik/immaterialgueterrecht-national/herkunftsangaben/herkunftsangabe-schweiz/branchenverordnungen/swiss-made-verordnung-fuer-kosmetika.html  

Aus kartell- und haftpflichtrechtlichen Gründen ist es dem SKW leider nicht möglich, den Firmen Berechnungshilfen zur Verfügung zu stellen.