Apps und Online-Portale, die kosmetische Inhaltsstoffe «bewerten»

26. November 2020


Zahlreiche Internet-Portale und Smartphone-Apps bieten eine «Bewertung» von Kosmetik-Inhaltsstoffen an, z. B. anhand des Barcodes (Strichcodes) von Kosmetikprodukten. 

Die Kriterien, nach denen Kosmetik-Inhaltsstoffe in solchen Angeboten bewertet werden, sind aus Sicht des SKW aus folgenden Gründen nicht nachvollziehbar: 

  • Verlässliche Aussagen über Wirkung, gesundheitliche Unbedenklichkeit oder Umweltverträglichkeit einzelner Inhaltsstoffe in kosmetischen Mitteln bedürfen einer fundierten wissenschaftlichen Analyse.
  • Dabei muss insbesondere die Konzentration des Stoffes im jeweiligen Fertigprodukt und dessen Anwendungsbedingungen betrachtet werden. 
  • Soweit erkennbar, verfügen die entsprechenden Anbieter in der Regel nicht über den erforderlichen wissenschaftlichen Hintergrund, sondern bedienen sich willkürlich zusammengestellter Kriterienkataloge. 
  • Teilweise basieren die Bewertungen der Rohstoffe auch auf nicht allgemein akzeptierten wissenschaftlichen Einzelmeinungen, sind veraltet und werden als fragwürdig angesehen.
  • Eine Bewertung einzelner Stoffe auf dieser Basis, unabhängig von einer konkreten kosmetischen Formulierung, ist daher nicht möglich. 
  • So ist auch jede Art von Ampel- oder «Smiley»-Einstufung kosmetischer Inhaltsstoffe wissenschaftlich nicht haltbar und als Orientierung für Verbraucher nicht verlässlich.

Sorgen und Bedenken der Verbraucher werden häufig zusätzlich noch durch eine undifferenzierte Medienberichterstattung verstärkt, die die wissenschaftliche Faktenlage vielfach ignoriert. Verlässliche Aussagen über die Sicherheit kosmetischer Inhaltsstoffe können jedoch nur getroffen werden, wenn sie auf einer breit akzeptierten, aktuellen wissenschaftlichen Meinung basieren, wie sie beispielsweise vom unabhängigen wissenschaftlichen Ausschuss «Verbrauchersicherheit» der EU, dem Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS), vertreten wird.

Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hat, in Anwendung und Konkretisierung der einschlägigen Normen aus dem Bundesgesetz über unlauteren Wettbewerb UWG, das Konsumenteninformationsgesetz KIG und das Haftpflichtrecht Richtlinien für Tests ausgearbeitet. Diese sind für Anbieter, Tester und Testveranstalter sowie für Konsumenten gleichsam wegleitend.

Generell gilt:
Wer in der Schweiz Kosmetika kauft, kann diese Produkte bedenkenlos verwenden. Genauere Informationen hierzu findet man hier. Fachlich neutrale Informationen zu allen Inhaltsstoffen kosmetischer Mittel findet man ferner auf der Internetseite www.haut.de. Die Suche erfolgt über die INCI-Bezeichnungen, wie sie auch auf den Packungen angegeben sind. Die «INCI Datenbank» bietet deutsche Übersetzungen zu den einzelnen Stoffen, Angaben zu ihrer Funktion und Wirkungsweise in kosmetischen Mitteln sowie Hinweise auf weiterführende Informationen und fachliche Bewertungen.

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