Kunststoffpartikel in kosmetischen Mitteln

15. Februar 2018


In Medien und Fachöffentlichkeit wird vermehrt über die zunehmende Verunreinigung von Ozeanen mit Kunststoffen und Kunststoffpartikeln (so genanntes Mikroplastik) berichtet. Unter anderem wird dabei die Einschätzung vertreten, dass kosmetische Mittel eine relevante Quelle für den Eintrag von Kunststoffpartikeln in Gewässer seien. Oftmals wird in den Berichten nicht eindeutig zwischen Kunststoffen in gelöster Form und festen Kunststoffpartikeln unterschieden. 

Feste Kunststoffpartikel unterscheiden sich von den gelösten Polymeren sowohl durch Grösse und Form als auch durch ihre physikalisch-chemischen Eigenschaften. Eine Verallgemeinerung, die beide Bereiche gleichermassen betrifft, ist somit nicht gerechtfertigt. Kosmetische Mittel enthalten nur in sehr seltenen Fällen Kunststoffpartikel. Sie werden z.B. in manchen Produkten zur Körper- oder Gesichtsreinigung eingesetzt, wenn das Produkt einen speziellen Peeling-Effekt aufweisen soll, in Hautreinigungs-Produkten für starke Verschmutzungen im gewerblichen Bereich oder in wenigen speziellen Zahnpasten.

Gelöste Polymere übernehmen beispielsweise in Haarstyling- und Make-up-Produkten wichtige Funktionen. So wäre ein effektiver Hitzeschutz beim Haarstyling oder eine gute Abdeckungswirkung bei Make-ups ohne diese Polymerverbindungen nicht möglich. Diese Stoffe haben mit Kunststoffpartikeln nichts zu tun und liegen beim Auswaschen oder Abschminken wieder gelöst vor und werden entfernt. Nach heutigem Wissensstand tragen sie nicht zur Belastung der Meere mit festen Kunststoffpartikeln bei.

Nach Kenntnis des SKW ist der Anteil fester Kunststoffpartikel aus kosmetischen Mitteln in den Gewässern in Relation zum Gesamteintrag gering. Mikrokunststoffpartikel aus kosmetischen Mitteln, die ins Abwasser gelangen, werden in Kläranlagen überwiegend ausgefiltert. Die Kosmetikindustrie ist jedoch sehr daran interessiert, die Umweltverträglichkeit ihrer Produkte weiter zu verbessern. Wir sammeln und verwerten die entsprechenden Informationen und befinden uns deshalb auch in Gesprächen mit den Umweltbehörden.

Die Substitution der Mikrokunststoffpartikel ist ein komplexer Vorgang: Für den Einsatz alternativer Stoffe müssen Sicherheit, Wirksamkeit, Umweltverträglichkeit und Produktstabilität getestet und gewährleistet  werden. Hierzu sind neben den Entwicklungsarbeiten umfangreiche Prüfungen erforderlich. Die Hersteller kosmetischer Produkte arbeiten intensiv an Lösungen und mittlerweile sind für viele Anwendungen sichere und geeignete Alternativen auf dem Markt verfügbar. Cosmetics Europe, der europäische Dachverband der Kosmetikindustrie, empfiehlt seinen Mitgliedern daher, bis 2020 feste Kunststoffpartikel in Produkten, die wieder abgewaschen werden (wie z.B. Peelings), durch alternative Stoffe zu ersetzen.

Die Hersteller kosmetischer Mittel tragen die Verantwortung, dass die dem Konsumenten zur Verfügung gestellten Produkte für Mensch und Umwelt sicher sind. Dieser Verpflichtung kommen sie im Rahmen der umfangreichen gesetzlichen Regelungen weltweit nach.

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