Sicherheit der Produkte

08. März 2013


Die Kosmetik-Gesetzgebung schreibt vor, dass kosmetische Mittel bei „bestimmungsgemässem und vorauszusehendem Gebrauch“ für den Verbraucher sicher sein müssen.

Die zuständigen Vollzugsbehörden (Kantonale Labors)  führen regelmässig Kontrollen durch, um die Sicherheit der Produkte zu überprüfen.  Das Bundesamt für Gesundheit koordiniert wesentlich die Aktivitäten in der Schweiz und ist im europäischen Raum mit den anderen Behörden vernetzt. 

Für jedes kosmetische Mittel gibt es eine Sicherheitsbewertung. Dazu beurteilen die Experten die Unbedenklichkeit der Inhaltsstoffe und berücksichtigen dabei natürlich auch die Expositionsbedingungen des kosmetischen Mittels. Dazu zählen beispielsweise die Einsatzkonzentration, die Anwendungsdauer und der Anwendungsort. 

Nach einer positiven Bewertung können durchaus auch Inhaltstoffe  in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden, die - in hoher Konzentration - als „bedenklich“ oder sogar „gefährlich“ eingestuft werden. In kosmetischen Produkten sind diese Stoffe nötig für die gewünschte Wirksamkeit (z.B. Schutz des Produktes vor Mikroorganismen). Sie werden in einer derart geringen und präzisen Dosierung eingesetzt, dass sie daher im Produkt unbedenklich sind. 

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