SKW-Stellungnahme zu UV-Filtern in Sonnenschutzmitteln

05. Juni 2023


SKW-Stellungnahme zu UV-Filtern in Sonnenschutzmitteln

Die Sicherheit der Verbraucher und der Schutz der Umwelt haben für die Hersteller kosmetischer Produkte höchste Priorität. Dies gewährleisten nicht nur die umfassenden gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien, die in der Schweiz für alle kosmetischen Produkte gelten, sondern auch die umfassenden Sicherheitsbewertungen der Hersteller für alle Produkte.

Dies gilt insbesondere für Sonnenschutzmittel, unabhängig davon, ob sie ihre Schutzwirkung auf Basis von Mikropigmenten (sogenannten „mineralischen“ UV-Filtern), löslichen organischen (auch „chemisch“ genannten) UV-Filtern oder auf einer Kombination von beiden Filtern entfalten.

UV-Filter sind die wichtigsten Bestandteile von Sonnenschutzmitteln. Sie dienen dazu, die Haut vor den schädlichen Einflüssen von ultravioletter Strahlung zu schützen. Die Kosmetikhersteller müssen diese Unbedenklichkeit in umfassenden wissenschaftlichen Studien nachweisen.

UV-Filter sind die am strengsten geregelten kosmetischen Inhaltsstoffe, sei es bezüglich Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit wie auch auf die Umwelt. Ihre Verwendung in Produkten ist erst dann erlaubt, wenn eine behördliche Zulassung vorliegt, und wenn die Filter auf in die Liste der zugelassenen UV-Filter der ECHA und der EU-Kosmetikverordnung (Anhang VI) aufgenommen sind, der automatisch auch für die Schweiz verbindlich ist.

Darüber hinaus werden auch die zugelassenen Filter entsprechend neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Erfahrungen aus der Marktbeobachtung gegebenenfalls neu bewertet und die Liste aktualisiert. Solange aber keine definitiven Resultate solcher Neubewertungen vorliegen, gelten die in der Liste aufgeführten UV-Filter als gesetzlich zugelassen und sicher.

Gemäss den Richtlinien der schweizerischen LauterkeitskommissionRichtlinien für Tests in der kommerziellen Kommunikation», Ziff. 2.1.e) ist bei Produkttests die geltende Gesetzgebung zu berücksichtigen. Erfolgt trotz gesetzlicher Compliance eine Abwertung von Produkten, werden diese Richtlinien verletzt. Zumindest wäre der Hinweis anzubringen, dass die fraglichen UV-Filter den geltenden strengen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Sonnenschutzmittel und ihre Inhaltsstoffe sind daher weiterhin sicher, wirksam und ein wesentlicher Bestandteil eines umfassenden Konzepts zum Schutz der menschlichen Gesundheit.

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