Mikroplastik-Partikel und gelöste Polymere in Wasch- und Reinigungsmitteln für Privathaushalte

18. März 2021


In der Öffentlichkeit wird vermehrt über die zunehmende Verschmutzung der Meere mit Kunststoffen und Mikroplastik-Partikeln diskutiert. Oftmals wird dabei nicht eindeutig zwischen wasserlöslichen Polymeren und festen, unlöslichen Mikroplastik-Partikeln unterschieden. 
 

Wasserlösliche Polymere sind kein Mikroplastik

Unter dem Begriff Mikroplastik versteht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) prinzipiell feste Plastikpartikel, die eine Grösse zwischen 1 Nanometer (0,000000001 Meter) und 5 Millimeter (0,005 Meter) haben1. Sie werden als Verunreinigungen in Meeren oder Binnengewässern gefunden.

Wasserlösliche Polymere sind keine Mikroplastik-Partikel, denn sie unterscheiden sich sowohl durch ihre Grösse und Struktur als auch durch ihre physikalisch-chemischen Eigenschaften. Im Gegensatz zu Mikroplastik lösen sich die wasserlöslichen Polymere beim Waschen auf.
 

Abrasivstoffe in Reinigungsmitteln: Aluminiumoxid, gemahlene Kerne von Steinobst

Die Mengen an unlöslichen Mikroplastik-Partikeln, die bestimmten Reinigungsmitteln als Abrasivstoffe zur Reinigung zugesetzt werden, sind deutlich zurückgegangen. Nur vereinzelt werden sie noch in wenigen Spezialreinigungsmitteln für Glaskeramik-Kochfelder wegen ihrer milden abrasiven Wirkung eingesetzt. Inzwischen wurden diese Mikrokügelchen weitgehend u. a. durch Polierkörper aus Aluminiumoxid oder gemahlenen Steinobst-Kernen (z. B. Aprikosen) ersetzt.
 

Trübungsmittel und Minikapseln für Duftstoffmischungen werden in der Schweiz in Kläranlagen zu bis zu 99 Prozent herausgefiltert

Einige flüssige Waschmittel und Reinigungsmittel enthalten Trübungsmittel und/oder Minikapseln, die mit Duftstoffmischungen gefüllt sind. Bestimmte Trübungsmittel und Minikapseln für Duftstoffmischungen können unter die Definition der ECHA für Mikroplastik fallen.

Gelangen diese Trübungsmittel oder Duftstoff-Minikapseln ins Abwasser, werden sie in Kläranlagen zu bis zu 99 Prozent herausgefiltert. In der Schweiz werden etwa 70 Prozent des Klärschlamms verbrannt, und damit auch die darin enthaltenen Mikroplastikpartikel. Gemäss einer europäischen Studie lag der Anteil von Mikroplastik-Partikeln aus Wasch- und Reinigungsmitteln in europäischen Gewässern im Vergleich zum Gesamteintrag von Mikroplastik und grösseren Kunststoffteilen («Makroplastik») bei circa 0,1 Prozent2.
 

Wasserlösliche Polymere in Waschmitteln und Maschinengeschirrspülmitteln werden in Kläranlagen weitgehend eliminiert oder biologisch abgebaut

Mikroplastik-Partikel, die als solche gezielt in Produkten eingesetzt werden, nennt man primäres Mikroplastik.

Der weitaus grösste Teil des Mikroplastiks (99,8 Prozent) stammt jedoch aus Plastikmüll, der ins Meer gelangt ist und dort über die Zeit in immer kleinere Teile zerfällt. Zudem wird beispielsweise auch Reifenabrieb in signifikanten Mengen über die Flüsse ins Meer transportiert. Solche Mikroplastikpartikel werden als sekundäres Mikroplastik bezeichnet.

Von primärem Mikroplastik abzugrenzen sind die wasserlöslichen Polymere, die nicht als Partikel im Produkt vorliegen. Sie übernehmen insbesondere in Waschmitteln und Maschinengeschirrspülmitteln wichtige Funktionen. Nachfolgend wird dies anhand von zwei Beispielen beschrieben:

  1. Die sogenannten Polycarboxylate sind die mengenmässig grösste Gruppe wasserlöslicher Polymere. Sie erleichtern das Ablösen von Schmutz, halten gelösten Schmutz im Wasser und verhindern Kalkablagerungen auf Wäsche, Spülgut und in den Waschmaschinen und Spülmaschinen. Polycarboxylate werden zu Anteilen von bis 95 Prozent in Kläranlagen eliminiert. Für die in Oberflächengewässer gelangenden Mengen an Polycarboxylaten ergibt die Sicherheitsbeurteilung, dass diese Mengen für Gewässer und ihre Lebewesen unbedenklich sind.
     
  2. Für die Hülle von vordosierten Wasch- und Reinigungsmitteln, sogenannten Gelkapseln, oder auch bestimmten Tabletten (Tabs), wird Polyvinylalkohol-Folie eingesetzt. Dieses Polymer ist wasserlöslich und biologisch abbaubar. Auch für die Mengen an gelöstem Polyvinylalkohol, die in Oberflächengewässer gelangen, ergibt die Sicherheitsbeurteilung, dass sie für Gewässer und ihre Lebewesen unbedenklich sind.
     

Gesetzliche Beschränkungen in der EU

Auf europäischer Ebene wurden im Rahmen der von der Europäischen Kommission initiierten Kunststoffstrategie im Januar 2018 regulatorische Massnahmen zu bewusst zugesetzten Kunststoffpartikeln eingeleitet. Die europäische Chemikalienagentur ECHA hatte bekannt gegeben, dass sie eine Beschränkung der Verwendung von bewusst zugesetzten Mikroplastikpartikeln unter der europäischen Chemikalienverordnung REACH prüft. Dabei werden sämtliche relevanten Verwendungen von Mikrokunststoffpartikeln in Industriesektoren betrachtet, die für eine Beschränkung in Frage kommen.
 

Vorgesehene Regelung in der Schweiz

Der Schweizer Bundesrat erachtet es nicht als sinnvoll, Vorschriften für die Verwendung von Mikroplastik zu erlassen, bevor die erwähnten Abklärungen in der EU abgeschlossen sind und die Europäische Kommission über Massnahmen entschieden hat. Somit kann man davon ausgehen, dass die Schweiz die EU-Regelung übernehmen wird.
 

Verantwortung der Hersteller von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln

Die Hersteller von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln tragen die Verantwortung, dass die den Verbrauchern zur Verfügung gestellten Produkte für Mensch und Umwelt sicher sind. Dieser Verpflichtung kommen sie durch freiwillige Initiativen und im Rahmen der umfangreichen gesetzlichen Regelungen nach.


1 Anhang-XV-Dossier zur Beschränkung der Verwendung von absichtlich hinzugefügten Mikroplastik-Partikeln in Endverbraucherprodukten:
https://echa.europa.eu/de/registry-of-restriction-intentions/-/dislist/details/0b0236e18244cd73

2 OSPAR Commission (2017). Assessment document of land-based inputs of microplastics in the marine environment, siehe: https://www.ospar.org/documents?v=38018

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