SKW-Stellungnahme zur Verwendung von Triclosan in Wasch- und Reinigungsmitteln

15. November 2022


Laut einer neuen Studie der Universität Toronto soll die Verbreitung des Inhaltsstoffs Triclosan Antibiotika-Resistenzen in der Umwelt fördern. Die Universität Toronto spricht dabei von „antibiotikaresistenten Bakterien“.

Der SKW nimmt dazu wie folgt Stellung:

Triclosan ist chemikalienrechtlich ein Biozid-Stoff und kein Antibiotikum. Die Verwendung von Biozid-Stoffen in Produkten ist in der Schweiz und der EU gesetzlich streng geregelt. Es braucht immer eine behördliche Zulassung, bevor ein solches Produkt auf den Markt gebracht werden darf, und der Einsatzbereich ist stark eingeschränkt.

Als biozider Wirkstoff ist Triclosan in der Europäischen Union (EU) in der Biozidprodukte-Verordnung (EG) Nr. 528/2012, und in der Schweiz in der Biozidprodukteverordnung VBP (CH) 813.12 geregelt, und wird seit vielen Jahren nicht mehr als Desinfektions- oder Konservierungswirkstoff für Wasch- und Reinigungsmittelprodukte eingesetzt.

Die Flächendesinfektionsmittel, wie sie in z.B. in Nordamerika breit eingesetzt werden, in sogenannten ‘Sanitizer’-Reinigungsmitteln, entfallen in Europa komplett, die genannte Studie ist somit nicht übertragbar.

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