Blondierungen

11. Oktober 2018


Die Kosmetikindustrie  fühlt sich seinen Kunden und Verbrauchern in langer Tradition verpflichtet, nur umfangreich abgesicherte und gesundheitlich verträgliche Produkte anzubieten. In den Formulierungen von Blondierungen verwenden unsere Mitglieder ausschliesslich Inhaltsstoffe, die der Schweizerischen Kosmetikverordnung sowie den gesetzlichen Vorgaben der EU entsprechen und bezüglich der gesundheitlichen Verträglichkeit umfassend geprüft sind. Hohe Forschungsaufwendungen und Sicherheitsstandards garantieren seit Jahrzehnten eine gleichmässig gute Qualität von kosmetischen Produkten. Dies wird durch zahlreiche unabhängige Studien und durch Millionen zufriedener Verbraucherinnen und Verbraucher dokumentiert.

Die generelle Kritik an Blondierungen können wir nicht nachvollziehen. Die zur Abwertung führenden Argumente gegen die Inhaltsstoffe möchten wir wie folgt kommentieren. 

Viele NGO’s und Konsumentenmagazine kritisieren lediglich die verwendeten Inhaltsstoffe, und dies aufgrund einer verallgemeinernden Betrachtungsweise. Experten der Mitgliedsfirmen des SKW hingegen bewerten dagegen die Inhaltsstoffe nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand unter Berücksichtigung konkreter Sicherheitsdaten, der tatsächlichen Konzentration der Inhaltsstoffe in den jeweiligen Rezepturen und den exakten Anwendungsbedingungen der Produkte. Das Ergebnis dieser Sicherheitsbewertung ist das entscheidende Kriterium für die Verträglichkeit jedes Produktes.


PEG und PEG-Derivate
stellen eine Vielzahl chemischer Substanzen mit unterschiedlichen Eigenschaften dar. Die zur Abwertung dieser Stoffgruppe unterstellte und verallgemeinerte Eigenschaft dieser Stoffe, in die Haut einzudringen und Schadstoffe einzuschleusen, trifft so nicht zu. Alle verwendeten kosmetischen Inhaltsstoffe werden stets einer ausführlichen Bewertung ihrer Sicherheit unterzogen und stehen im Einklang mit den Vorgaben der EU-Kosmetikverordnung.


Lilial
ist ein in kosmetischen Mitteln bereits seit langem eingesetzter Duftstoff, der einen frischen Duft vermittelt. Ein umfangreiches Datenpaket zur Sicherheit von Lilial, einschliesslich einiger nachgereichter Berichte zu neu durchgeführten Sicherheitsprüfungen, wird derzeit durch das wissenschaftliche Expertengremium für Verbrauchersicherheit der EU-Kommission (SCCS) geprüft. Die betroffenen Firmen der Riechstoffindustrie arbeiten konstruktiv mit den Behörden zusammen, um eine abschliessende Bewertung von Lilial einschliesslich der Festlegung einer Maximalkonzentration zu ermöglichen. Es bestehen keine Zweifel an der Sicherheit von Lilial in den in Kosmetikprodukten eingesetzten Konzentrationen. Davon abgesehen, arbeitet die Industrie kontinuierlich an einer weiteren Optimierung ihrer entsprechenden Duftkonzepte für Produkte.


Mikroplastik
Auch wenn kosmetische Produkte nur zu einem sehr geringen Prozentsatz Anteil an einer möglichen Belastung der Umwelt durch Mikroplastik haben, enthalten die in Europa neu eingeführten Kosmetikprodukte kaum mehr feste Peeling-Plastikpartikel. Dies aufgrund der im Oktober 2015 vom europäischen Kosmetikverband Cosmetics Europe verabschiedeten Empfehlung, feste Mikroplastikpartikel in sogenannten „rinse-off“-Kosmetikprodukten ab 2020 nicht mehr einzusetzen. Diese Empfehlung hat seither zu einer Reduktion der Verwendung von Mikroplastik Partikeln um 97 % geführt.
www.cosmeticseurope.eu/how-we-take-action/leading-voluntary-actions
www.cosmeticseurope.eu/files/3714/7636/5652/Recommendation_on_Solid_Plastic_Particles.pdf

www.skw-cds.ch/kosmetik/konsumenteninformationen/details/kunststoffpartikel-in-kosmetischen-mitteln/




Haarfarben sind umfassend auf ihre Sicherheit geprüft
Blondierungen und Haarcolorationen werden von den Herstellern umfassend auf ihre Sicherheit geprüft. Die in Blondierungsprodukten oder Nachbehandlungsmitteln eingesetzten Haarfarbstoffe wurden vom unabhängigen wissenschaftlichen Beratergremium der EU-Kommission, dem Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS), als sicher bewertet. Diese Bewertung berücksichtigte auch das Sensibilisierungspotenzial, also die Möglichkeit, eine Allergie auslösen zu können. Der Tatsache, dass Haarcolorationen allgemein allergische Reaktionen auslösen können, trägt die Industrie seit langer Zeit mit entsprechend verpflichtenden Warnhinweisen auf dem Produkt und in der Gebrauchsanweisung Rechnung.

Was das grundsätzliche Thema der Sicherheit von Haarfarben und deren Inhaltsstoffe betrifft, kommt die EU-Kommission auf Basis von 18 wissenschaftlichen Stellungnahmen des unabhängigen wissenschaftlichen Beratergremiums der EU-Kommission SCCS zu Haarfärbemitteln aus den Jahren 2013 bis 2016 zu dem Ergebnis: „Die EU ist der weltweit sicherste Markt für Haarfärbemittel“.
https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/scientific_committees/docs/citizens_hairdyes_de.pdf


Fazit
Die langjährigen Erfahrungen der im SKW vertretenen Firmen zeigen, dass wirksame Blondierungen für Mensch und Umwelt sichere Produkte sind.

Zurück