Einführung Täuschungsverbot

16. November 2015


Die Schweizerische Kosmetikindustrie begrüsst die geplante Einführung des Täuschungsverbots für Kosmetika im neuen Kosmetikrecht. 

Bereits heute verbietet das schweizerische Wettbewerbsrecht (Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb) eine Irreführung der Verbraucher durch Werbeaussagen.

Die nun geplante Einführung des Täuschungsverbots im schweizerischen Kosmetikrecht ist eine Übernahme der EU-Vorschriften, wo dieses Täuschungsverbot schon seit 1996 gilt. Die europäische Kosmetikindustrie hat in Zusammenarbeit mit den Behörden Richtlinien entwickelt, welche auch für die Schweizer Kosmetikunternehmen Standard sind. Zudem gilt in der EU seit 2013 eine Leitlinie der Kommission, in welcher dieses Täuschungsverbot präzisiert wird.

Ein grosser Teil der in der Schweiz verkauften Kosmetika stammt aus der EU und erfüllt diese Vorgaben bereits. Der grösste Teil der in der Schweiz hergestellten Produkte wird in die EU exportiert und muss diese Vorschriften ebenfalls erfüllen. Für den Schweizer Markt werden in der Regel dieselben Claims bzw. Werbeaussagen verwendet wie in der EU.

Alle vom SKW vertretenen Mitgliedsfirmen legen höchsten Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Standards der Industrie. Aus diesem Grund wird die vorgesehene Einführung des Täuschungsverbots eine Anpassung von Werbeaussagen kaum beeinflussen.

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