Nanomaterialien in Kosmetika

09. Juli 2014


In öffentlichen Diskussionen und Berichten aus der Fachwelt wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob Stoffe und Teilchen, die mit Hilfe so genannter Nanotechnologien hergestellt wurden, für die menschliche Gesundheit unbedenklich sind. Als Nanomaterialien (Nanoteilchen, Nanopartikel) werden Teilchen mit einem Durchmesser von weniger als 100 Nanometer (1 Nanometer = 1 Milliardstel Meter) bezeichnet. 

Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, dass der Gebrauch von Kosmetika, die Nanomaterialien enthalten, unbedenklich ist. Seit Juli 2013 müssen Kosmetikhersteller die speziellen Anforderungen der neuen EG-Kosmetik-Verordnung erfüllen. Diese regelt den Bereich Nanomaterialien sehr ausführlich (Notifizierung von Produkten und verwendetem Nanomaterial, Deklaration von Nano-Inhaltsstoffen auf der Verpackung). Ausserdem prüft das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) die Sicherheitsdaten für Gesundheit und Umwelt kontinuierlich.

Der Vorteil von Nanomaterialien in Kosmetika wird zum Beispiel an der Effizienz von Sonnenschutzmitteln deutlich: Dadurch, dass ihre Partikelgrösse in den Nanometerbereich verringert wurde, konnte die Schutzwirkung gegen UV-Strahlung wesentlich verbessert werden. Auch lassen sich nano-skalige Sonnencremes heutzutage sehr leicht auf der Haut verteilen. Die verbesserte Akzeptanz der Produkte fördert die konsequente Anwendung der Produkte und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Menschen.

Grundsätzlich gilt, dass die Sicherheit aller kosmetischen Mittel – unabhängig davon, ob sie Inhaltsstoffe enthalten, die unter die Definition Nanopartikel fallen oder nicht – immer im konkreten Einzelfall geprüft und belegt werden muss. Die Hersteller tragen die Verantwortung dafür, dass die von ihnen angebotenen Produkte für den Konsument und die Umwelt unbedenklich sind.

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