Triclosan – Studienergebnisse nicht in die Praxis übertragbar

05. Juni 2014


In den Medien wird gelegentlich berichtet, dass der in einigen kosmetischen Mitteln verwendete Inhaltsstoff Triclosan möglicherweise nicht sicher sei; Triclosan werde mit Zellund Muskelschäden in Verbindung gebracht und könne damit Herzprobleme verursachen. 

Die Berichte beziehen sich auf eine an den US-amerikanischen Universitäten Davis und Colorado durchgeführte Tierversuchsstudie*, die im August 2012 veröffentlicht wurde. Die Forscher befassten sich mit den Wirkungen von Triclosan auf isolierte Muskelzellen des Herzens und allgemeine Muskelzellen der Tiere im Labor. Unter diesen Testbedingungen stellte sich heraus, dass das Kontraktionsvermögen der Muskelzellen der Tiere verringert wird.

Die neue Studie enthält keine Erkenntnisse, die die bewährte, sichere Anwendung von Triclosan in kosmetischen Mitteln in Frage stellen könnten. Insbesondere ist die Studie aus mehreren Gründen nicht in die Praxis übertragbar. Neben den speziellen Testbedingungen einer direkten Injektion in den Herzbeutel der Tiere ist hervorzuheben, dass die verwendeten Dosierungen im Vergleich zu den in kosmetischen Mitteln zugelassenen Werten und den Mengen, mit denen die Verbraucher in Kontakt kommen können, unrealistisch hoch sind. In ihrer Pressemitteilung zur Online-Veröffentlichung der Forschungsergebnisse haben die Autoren der Studie selbst deutlich darauf hingewiesen, dass die Übertragung ihrer Ergebnisse aus den Tierversuchen auf den Menschen ein großer Schritt sei und weitere Studien erfordern würde. 

Triclosan ist im Rahmen der europäischen Gesetzgebung als Konservierungsstoff in Kosmetikprodukten zugelassen. Die Sicherheit von Triclosan wurde mehrfach überprüft; zuletzt im Jahr 2011 durch den unabhängigen Sachverständigenausschuss der Europäischen Kommission (Scientific Committee on Consumer Safety – Wissenschaftlicher Ausschuss für Konsumgüter, SCCS), und zwar sowohl in Bezug auf die Anwendungssicherheit für den Menschen als auch in Bezug auf eine mögliche bakterielle Resistenz. Das SCCS befürwortet die Verwendung von Triclosan als einen sicheren und wirksamen Wirkstoff in kosmetischen Erzeugnissen.

In seiner Neubewertung aus dem Jahr 2011 hat das SCCS lediglich einige ergänzende Einschränkungen angeregt, die sicherstellen, dass der Nutzen dieses antibakteriellen Wirkstoffes erhalten bleibt. So darf Triclosan bis zu 0,3 Prozent in Zahnpasta, Handseife, Bade- und Duschprodukten, Deodorantien, Gesichtspuder und Abdeckstiften sowie Nagelpflegeprodukten und bis zu 0,2 Prozent in Mundwässern eingesetzt werden. 

Kosmetische Mittel sind sicher. Die strenge EU-weite Kosmetikgesetzgebung schreibt den Herstellern die Durchführung einer umfassenden Sicherheitsbewertung durch einen entsprechend ausgebildeten Experten für jedes Produkt vor. Diese Bewertung berücksichtigt sowohl das fertige Erzeugnis als auch alle Inhaltsstoffe sowie die Anwendungsbedingungen durch den Verbraucher und unterliegt einer strengen Kontrolle durch die zuständigen Behörden. 

Proceedings of the National Academy of Sciences; doi: 10.1073/pnas.1211314109.

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