Kosmetika haben keine hormonähnliche Wirkung

17. Februar 2020


Als «endokrine Disruptoren» werden Stoffe bezeichnet, die die Funktion des Hormonsystem verändern und so die Gesundheit gefährden können, sofern sie in einer wirksamen Dosis in den Körper gelangen. Diese Stoffe kommen in der Natur reichlich vor, z.B. in einem Grossteil der Lebensmittel wie Soja, Kohl, Eier, Milch, Getreide und Kaffee (Phytohormone). 

Es gibt Studien, welche gewissen Inhaltsstoffen in Kosmetika eine hormonähnliche Wirkung vorwerfen. Diese ignorieren die Tatsache, dass alle Inhaltsstoffe in Mengen verwendet werden, die von wissenschaftlichen und behördlichen Stellen für sicher befunden wurden. 

Die in der Schweiz vertriebenen kosmetischen Produkte sind sicher und verträglich; Sonnenschutzmittel, Deos oder Shampoos können ohne Bedenken verwendet werden. Es liegen keine anerkannten Hinweise zur hormonähnlichen Wirkung von Kosmetika vor, wie sie von einzelnen Organisationen und in einigen Medienberichten immer wieder angeführt werden. Das blosse Vorhandensein bestimmter Inhaltsstoffe in kosmetischen Produkten mit einem Gesundheitsrisiko gleichzusetzen, ist somit falsch und verunsichert die Konsumenten unnötigerweise. Die Dosierung, und nicht die blosse Präsenz von Stoffen ist ausschlaggebend für eine hormonähnliche Wirkung.

Die gesetzliche Regelung der hormonähnlichen Stoffe in der Schweiz ist harmonisiert mit dem Europäischen Recht. Diese Vorschriften haben das Ziel, die Gesundheit der Anwender zu schützen. 

Hersteller und Importeure sind verpflichtet, ihre Produkte vor dem Inverkehrbringen einer strengen Sicherheitsbewertung zu unterziehen. Die Bewertung berücksichtigt das Endprodukt mit allen Inhaltsstoffen und dessen Anwendung. Sie muss ständig den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden und alle potenziellen Risiken abdecken, auch mögliche Störungen im Zusammenhang mit endokrinen Disruptoren. Für die Kosmetikindustrie hat die Sicherheit der Produkte höchste Priorität.

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