Kennzeichnung von Duftstoffen

20. Februar 2014


Seit 1997 werden alle Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel europaweit mit der international einheitlichen INCINomenklatur (INCI: International Nomenclature Cosmetic Ingredients) auf den Verpackungen gekennzeichnet. Mit Hilfe dieser Nomenklatur ist es möglich, die in einem Produkt verwendeten Stoffe zu identifizieren. Diese Form der Kennzeichnung ist einzigartig: Die europäische Kosmetikindustrie nimmt damit eine Vorreiterrolle in Sachen Konsumentenschutz weltweit ein. 

Die INCI-Kennzeichnung gilt für alle bei der Herstellung verwendeten und im Fertigprodukt vorhandenen Bestandteile. Ihre Auflistung beginnt mit dem Hinweis „Ingredients“. Die Bestandteile werden in absteigender Reihenfolge der Konzentration angegeben. Der Inhaltsstoff mit dem grössten Anteil steht am Anfang und danach alle anderen. Rohstoffe, die weniger als ein Prozent der Gesamtbestandteile ausmachen, erscheinen am Ende in ungeordneter Reihenfolge.

Vor allem Allergiker profitieren von der Kennzeichnung: Nach der Identifizierung ihrer individuellen Allergieauslöser beim Dermatologen erhalten sie einen Allergiepass. So können sie die betreffenden allergenen Stoffe bereits beim Einkauf sicher erkennen und entsprechende Produkte meiden.

Zur Vermeidung von allergischen Reaktionen werden auch Duftstoffmischungen (Parfums) in kosmetischen  Produkten mit der INCI-Bezeichnung „Parfum“ gekennzeichnet. Seit März 2003 werden zusätzlich auch bestimmte einzelne Duftstoffe explizit gekennzeichnet. Das sind 26 Riechstoffe, die häufiger als andere im Zusammenhang mit allergischen Reaktionen stehen. Die Einführung der Deklarationspflicht erfolgte auf der Basis eines Vorschlages des wissenschaftlichen Beratungsgremiums der EU. Die Liste enthält sowohl synthetische Stoffe als auch solche natürlicher Herkunft. Beim Überschreiten bestimmter Konzentrationsgrenzen müssen diese Stoffe auf den Verpackungen kosmetischer Mittel mit ihren individuellen INCI-Bezeichnungen gekennzeichnet werden.

Im Jahre 2012 hatte das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) weitere Parfuminhaltsstoffe hinsichtlich ihres Allergierisikos bewertet. Seit dem 13. Februar 2014 steht ein erster, auf der SCCS-Bewertung basierender Regelungsvorschlag der EU-Kommission im Internet zur Kommentierung. Kernstück des Regelungsentwurfs ist die Erweiterung des Informationsangebots für Duftstoff-Allergiker, d. h. die Erweiterung der bisher 26 Substanzen umfassenden Liste der individuell kennzeichnungspflichtigen Duftstoffe. Zudem sollen drei einzelne Duftstoffe zukünftig nicht mehr in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden. Damit möchte der Gesetzgeber den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragen. Der Regelungsvorschlag wird von den Kosmetikherstellern derzeit im Detail geprüft. Unabhängig davon wird die Industrie in enger Zusammenarbeit mit den Riechstoffherstellern weitere Daten einreichen, die es ermöglichen, das Allergiepotenzial der betroffenen Stoffe vertieft zu bewerten. 

Zurück