Warnhinweis bei Haarfärbung für Jugendliche

23. Juni 2017


Hersteller müssen bestimmte Haarfärbemittel mit dem Warnhinweis versehen, dass das Produkt nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt ist. Betroffen davon sind Haarfärbemittel mit Inhaltsstoffen für die der Gesetzgeber einen entsprechenden Warnhinweis festgelegt hat. 

Ein generelles Färbeverbot für Personen unter 16 Jahren stellt die neue Regelung aber nicht dar.

Bei der Anwendung von Haarfärbemitteln ist zu beachten, dass insbesondere temporäre Tätowierungen mit schwarzem Henna allergische Reaktionen fördern.

Um Allergien zu vermeiden, sind die Inhaltsstoffe auf der Verpackung aufgelistet. Zudem findet sich der Hinweis darauf, dass Colorationen in seltenen Fällen Allergien auslösen können. Deshalb weisen die Hersteller auf der Verpackung und in der Gebrauchsanweisung darauf hin, dass die Kunden unbedingt 48 Stunden vor der Coloration einen Hautverträglichkeitstest machen sollten. Falls hierbei eine sichtbare Hautreaktion auftreten sollte oder Zweifel bestehen, ist unbedingt ein Dermatologe aufzusuchen, bevor eine Haarcoloration angewendet wird.

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