Haarglättungsprodukte mit verbotener Konzentration an Formaldehyd

25. Januar 2011


Sowohl in Coiffeursalons wie auch über das Internet werden Produkte zur dauerhaften Haarglättung angeboten. Darunter sind Produkte, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Gesundheit gefährden. Solche Produkte müssen vom Markt genommen werden!

Zunehmend werden in Coiffeursalons und über das Internet Produkte angeboten, die eine dauerhafte Haarglättung versprechen. Die Hersteller der Produkte werben damit, der dauerhafte Haarglättungseffekt sei auf das in den Produkten enthaltene Keratin zurückzuführen. Dieser Erklärungsversuch ist jedoch stark anzuzweifeln. Faktisch kann das Keratin alleine nicht für die permanente Glättung verantwortlich sein. Tatsache ist, dass diese Produkte Formaldehyd in einer Konzentration enthalten, die deutlich über dem erlaubten Grenzwert von 0,2 % liegt. Auf der Verpackung sucht man aber meist vergeblich nach diesem Hinweis.

Gesetzliche Vorschriften

Die Kosmetik-Verordnung regelt den Einsatz von Formaldehyd in kosmetischen Mitteln. Als Konservierungsstoff ist Formaldehyd in kosmetischen Mitteln bis zu einer Konzentration von 0,2 % zugelassen, in Mundpflegemitteln bis zu 0,1 %. Ab einem Gehalt von 0,05 % Formaldehyd im Endprodukt muss das kosmetische Mittel zum Schutz der Gesundheit zusätzlich gekennzeichnet werden. Nur in Nagelhärtern ist Formaldehyd in einer Konzentration von bis zu 5 % erlaubt.

In Irland wurden Haarglättungsprodukte mit Formaldehydgehalten zwischen 1,7 % bis 2 % entdeckt und sofort vom Markt genommen. Auch in Deutschland und Frankreich bemühen sich die Behörden, unerlaubte Produkte vom Markt zu nehmen. Die Schweizer Behörden wissen, dass sich solche Haarglättungsprodukte auch bei uns auf dem Markt befinden.

Die Gefahren des Produkts

Während der Behandlung mit Haarglättungsprodukten, die eine unerlaubte Konzentration an Formaldehyd aufweisen, können gesundheitsgefährdende Dämpfe entstehen. Diese Dämpfe werden vom Coiffeur wie auch vom Kunden eingeatmet. Der Coiffeur ist jedoch stärker gefährdet als der Kunde, da er den giftigen Dämpfen häufiger ausgesetzt ist. Auch der Internetverkauf ist bedenklich, da die Verbraucher bei der Selbstanwendung nicht sachgerecht mit dem Produkt umgehen können.

Den Coiffeuren und den Verbrauchern ist häufig nicht bewusst, dass diese Produkte verboten sind und welche Gefahr von ihnen ausgeht. Denn die Hinweise auf den Verpackungen sind oft verharmlosend!

Wir raten vom Gebrauch von Haarglättungsprodukten ab, die eine unerlaubte Konzentration an Formaldehyd enthalten. Kosmetische Produkte müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und für die Verbraucher sicher sein. 

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