SKW-Stellungnahme zu Haarfärbemittel

16. September 2010


Zuerst möchten wir betonen, dass Haarfärbemittel - wie alle kosmetischen Mittel - den umfangreichen und strengen Regelungen der schweizerischen Kosmetik-Gesetzgebung unterliegen. Bestimmte Inhaltsstoffe von Haarfarben sind dort hinsichtlich ihrer Konzentration bzw. in ihrer Anwendung mit Sicherheitshinweisen geregelt. So müssen alle sich auf dem Markt befindenden Produkte einer umfangreichen Sicherheitsbewertung von Experten unterzogen werden. Die Einhaltung dieser strengen Gesetzgebung wird darüber hinaus durch die kantonalen Überwachungsbehörden intensiv kontrolliert. So wird gewährleistet, dass kosmetische Produkte für die Verbraucher sicher und gesundheitlich unbedenklich sind.

Farbstoffe in Haarfärbemitteln

Allergene Stoffe sind weit verbreitet und finden sich in der Natur, wie auch in vielen Produkten des täglichen Bedarfs. Auch einige der in Oxidationshaarfärbemitteln verwendeten Farbstoffe – ganz gleich von welchem Hersteller – sind Allergene, so z. B. p-Toluylendiamin und p-Phenylendiamin, die in seltenen Fällen allergische Reaktionen auf Haarfärbemittel auslösen können. Bei den auftretenden Allergien handelt es sich in der Regel um Kontaktallergien. Sie beruhen auf einer Sensibilisierung durch Kontakt der Haut mit Allergie auslösenden Stoffen.

Bei temporären Tätowierungen mit schwarzem Henna (Temporary Black Henna Tattoos) wird verbotenerweise p-Phenylendiamin in hohen Konzentrationen zugesetzt, um die tiefschwarze Hautanfärbung zu erzielen, die einer echten, eingestochenen Tätowierung ähnlich sieht. Es besteht ein hohes Risiko, dabei eine Kontaktallergie gegen das enthaltene p-Phenylendiamin zu erwerben, selbst wenn das Henna-Tattoo nur ein einziges Mal auf die Haut aufgemalt wurde. Da fast alle oxidativen Haarfärbemittel p-Phenylendiamin oder chemisch sehr ähnliche Verbindungen wie zum Beispiel p-Toluylendiamin enthalten, kann es bei späteren Haarfärbungen zur Auslösung einer allergischen Reaktion kommen. Die langjährige Erfahrung und sorgfältige Beobachtung des Marktes zeigt, dass allergische Reaktionen auf Haarfarben bei einzelnen Konsumenten mit entsprechender individueller Veranlagung vorkommen. Die Hersteller informieren daher aktiv über die Möglichkeit allergischer Reaktionen (z.B. durch Faltblätter) und auf der Verpackung wird auf ein mögliches Allergie-Risiko hingewiesen. Haarfärbe-Produkte sollten daher nicht angewendet werden, ohne 48 Stunden vorher einen Hautverträglichkeitstest durchgeführt zu haben.

Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten ist oberstes Gebot

Um die Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten weiter zu erhöhen, haben die Hersteller vorsorglich die bisherigen vom Gesetzgeber empfohlenen Warnhinweise noch deutlicher formuliert: Zusätzlich wurde der Hinweis aufgenommen, 48 Stunden vor Anwendung des Produktes einen Allergietest durchzuführen. Treten während der Durchführung eines Hautverträglichkeitstests oder der Anwendung einer Haarfarbe Reaktionen wie Jucken, Brennen oder Ausschlag auf, so sollte die Haarfarbe sofort mit lauwarmem Wasser abgespült werden. In diesem Fall – wie generell bei Auftreten von Hautreaktionen – empfiehlt es sich, einen Hautarzt aufzusuchen und eine Ursachenklärung herbeizuführen. Aus einer ersten ohne allergische Reaktionen erfolgten Anwendung von Haarfarben kann nicht geschlossen werden, dass auch spätere Haarfärbungen problemlos verlaufen.

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