Sicherheit von organischen UV-Filtern in Sonnenschutzmitteln

29. April 2010


Die Hersteller kosmetischer Mittel tragen die Verantwortung, dass die den Konsumentinnen und Konsumenten zur Verfügung gestellten Produkte sicher sind. Dieser Verpflichtung kommen sie im Rahmen der umfangreichen gesetzlichen Regelungen weltweit nach.

Seit einigen Jahren werden immer wieder Vorwürfe erhoben, dass einige organische UV-Filter relevante hormonähnliche Wirkungen hätten.

Vor allem Arbeiten von Margaret Schlumpf und Walter Lichtsteiger, in denen über vermeintliche Gefahren durch endokrine Effekte einiger weltweit für kosmetische Mittel zugelassener UV-Filter berichtet wird, werden immer wieder zitiert. Neuere Untersuchungen bestätigen die von Schlumpf et al. gewonnenen Ergebnisse nicht. Darüber hinaus hat das Wissenschaftliche Komitee für Toxikologie, Ökotoxikologie und Umwelt (CSTEE) der Europäischen Kommission bereits im März 1999 festgestellt, dass keine direkte Beziehung zwischen in geringem Masse hormonähnlich wirksamen Stoffen und den tatsächlichen Effekten natürlicher Hormone besteht. Die Wirkungsstärke der betroffenen hormonähnlichen Substanzen und deren tatsächliche Exposition ist nämlich viel zu gering, um mit den Effekten natürlicher Hormone konkurrieren zu können. Diese Auffassung teilen Expertengremien weltweit. Selbst die Autoren bestätigen diesen Sachverhalt, denn die ermittelten Effekte liegen um einen Faktor von 2 Millionen unter dem Wert des natürlichen Östrogens Estradiol im Menschen. Das für kosmetische Mittel zuständige Beratergremium der Europäischen Kommission (SCCP) stellte schon 2001 fest, dass die fraglichen UV-Filter keine östrogenen Effekte aufzeigen, die der menschlichen Gesundheit schaden könnten. Dies hat das Gremium in seinen Leitlinien vom Oktober 2003 nochmals bestätigt. 

Weitere Untersuchungen von zuständigen kompetenten Behörden, Wissenschaft, Umweltorganisationen und der Industrie wurden zur weiteren Abklärung der Situation durchgeführt. Die Arbeiten von Schlumpf und Lichtsteiger waren Teil des Nationalen Forschungsprojekts „Hormonaktive Stoffe“ (NFP 50), dessen Resultate Ende Juni 2008 präsentiert wurden. Laut Studie wirken organische UV-Filter hormonaktiv und lassen sich in der Muttermilch nachweisen, insbesondere der UV-Filter 4-MBC. Auf Bundesebene werden diesbezüglich vorläufig keine Massnahmen ergriffen: Das Bundesamt für Gesundheit BAG, das Bundesamt für Umwelt Bafu wie auch die Krebsliga halten bis auf Weiteres an ihren ausgesprochenen UVEmpfehlungen fest.

Die Kosmetikindustrie unterstützt auf europäischer Ebene solche Aktivitäten und ist in verschiedene wissenschaftliche Forschungsprogramme involviert. Sie unterstreicht hiermit ihre Verantwortung für die Sicherheit und die Unbedenklichkeit ihrer Produkte. 

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