Kosmetische Produkte für Babies und Kleinkinder

26. April 2012


Die Sicherheit der Verbraucher ist das oberste Ziel bei der Herstellung und dem Verkauf von Kosmetika. Die Verantwortung für die Sicherheit des Produktes liegt beim Hersteller, beziehungsweise beim Importeur. Er muss die umfangreichen und strengen Regelungen der schweizerischen Kosmetik-Gesetzgebung erfüllen, bevor er ein Produkt auf den Markt bringen darf.

Der Gesetzgeber schreibt insbesondere Sicherheitsbewertungen durch Experten, Bereitstellung von Produktinformationen und Anordnungen bezüglich Inhaltsstoffen und Kennzeichnung vor.

Diese gesetzlichen Vorschriften beinhalten bereits eine Vielzahl von Anforderungen, die speziell auch die Sicherheit derjenigen kosmetischen Mittel gewährleisten sollen, die für Babies und Kleinkinder bestimmt sind. Hierzu zählen beispielsweise spezielle Stoffregelungen wie Verwendungsverbote und -einschränkungen sowie Anwendungs- und Warnhinweise.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch die kantonalen Überwachungsbehörden intensiv kontrolliert.

So wird gewährleistet, dass kosmetische Produkte, bei bestimmungsgemässem Gebrauch, für alle Verbrauchergruppen sicher und gesundheitlich unbedenklich sind.

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