Sicherheit von kosmetischen Produkten

26. November 2020


Nach der gesetzlichen Definition sind kosmetische Mittel Stoffe oder Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, äusserlich mit den verschiedenen Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen. Zu dem ausschliesslichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern oder den Körpergeruch zu beeinflussen oder um sie zu schützen oder in gutem Zustand zu halten.

Die Sicherheit der Verbraucher ist das oberste Ziel bei der Herstellung und dem Verkauf von Kosmetika. Die Verantwortung für die Sicherheit des Produktes liegt beim Hersteller, beziehungsweise beim Importeur. Er muss die umfangreichen und strengen Regelungen der schweizerischen Kosmetik-Gesetzgebung erfüllen, bevor er ein Produkt auf den Markt bringen darf.

Der Gesetzgeber schreibt insbesondere Sicherheitsbewertungen durch Experten, Bereitstellung von Produktinformationen und Anordnungen bezüglich Inhaltsstoffen und Kennzeichnung vor. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch die kantonalen Überwachungsbehörden intensiv kontrolliert. So wird gewährleistet, dass kosmetische Produkte, bei bestimmungsgemässem Gebrauch, für die Verbraucher sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. 

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