Gemäss Kosmetikgesetzgebung der Schweiz und der EU dürfen Kosmetikprodukte, die Lilial oder Zinkpyrithion enthalten, seit dem 1.März 2022 nicht mehr verkauft werden.
Folgende Punkte sind für Konsument:innen in diesem Zusammenhang von Bedeutung:
Wie sind diese Inhaltsstoffe auf der Verpackung der Produkte gekennzeichnet?
- Lilial ist auf dem Produkt gekennzeichnet mit BUTYLPHENYL METHYLPROPIONAL (Duftstoff).
- Zinkpyrithion wird mit ZINC PYRITHIONE gekennzeichnet (Antischuppenmittel).
Wie steht es mit der Sicherheit dieser Produkte?
- Produkte mit diesen Inhaltsstoffen dürfen innerhalb dem auf der Verpackung abgegebenen Zeitraum nach dem Öffnen bzw. innerhalb dem auf der Verpackung abgegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum weiterhin verwendet werden.
- Die in den Produkten enthaltene Dosis von Lilial oder Zinkpyrithion stellt keine Gesundheitsgefährdung für die Verwender:innen dar.
- Wäre dies der Fall, hätten die Behörden eine Rückrufaktion anordnen müssen. Das ist aber weder in der Schweiz noch in der EU (RAPEX) der Fall.
- Diese Produkte dürfen zwar seit dem 1.3.22 nicht mehr verkauft werden, sind aber per se nicht rechtswidrig und können weiterhin verwendet werden. Deshalb besteht für sie keine Rücknahmepflicht.