Kosmetikprodukte, die Lilial oder Zinkpyrithion enthalten

05. April 2022


Gemäss Kosmetikgesetzgebung der Schweiz und der EU dürfen Kosmetikprodukte, die Lilial  oder Zinkpyrithion enthalten, seit dem 1. März 2022 nicht mehr verkauft werden.

Folgende Punkte sind für Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Zusammenhang von Bedeutung:

Wie sind diese Inhaltsstoffe auf der Verpackung der Produkte gekennzeichnet? 

  • Lilial ist auf dem Produkt gekennzeichnet mit BUTYLPHENYL METHYLPROPIONAL (Duftstoff). 
  • Zinkpyrithion wird mit ZINC PYRITHIONE gekennzeichnet (Antischuppenmittel).

Wie steht es mit der Sicherheit dieser Produkte?

  • Produkte mit diesen Inhaltsstoffen dürfen innerhalb dem auf der Verpackung abgegebenen Zeitraum nach dem Öffnen bzw. innerhalb dem auf der Verpackung abgegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum weiterhin verwendet werden.
  • Die in den Produkten enthaltene Dosis von Lilial oder Zinkpyrithion stellt keine Gesundheitsgefährdung für die Verwender dar.
  • Wäre dies der Fall, hätten die Behörden eine Rückrufaktion anordnen müssen. Das ist aber weder in der Schweiz noch in der EU (RAPEX) der Fall.
  • Diese Produkte dürfen zwar seit dem 1.3.22 nicht mehr verkauft werden, sind aber per se nicht rechtswidrig und können weiterhin verwendet werden. Deshalb besteht für sie keine Rücknahmepflicht.
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