Aluminium in Antitranspiranten

04. Oktober 2021


Seit mehreren Jahren werden Bewertungen und Medienberichte veröffentlicht, die die Sicherheit von Aluminiumverbindungen in Antitranspiranten in Frage stellen. Der Bundesrat kommt nach einer Analyse des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zum Schluss, dass der heutige Gesetzesrahmen für die Verwendung von Aluminium in Antitranspiranten ausreichend ist. Er hat an seiner Sitzung am 1. Juli 2020 einen entsprechenden Bericht verabschiedet.

Aluminiumsalze sind ein wichtiger Bestandteil in Antitranspiranten. Diese Wirkstoffe verengen die Poren und hemmen so den Schweissfluss vorübergehend auf effiziente Art und Weise. Deodorants hingegen enthalten keine Aluminiumverbindungen, sondern antibakterielle Substanzen und Duftstoffe gegen den Schweissgeruch.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat im Auftrag des Bundesrates bestehende Bewertungen verschiedener nationaler und internationaler Fachgremien berücksichtigt, im speziellen diejenigen des Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS), dem unabhängigen wissenschaftlichen Beratergremium der EU-Kommission. Das SCCS bestätigt in einer aktuellen Stellungnahme, dass der Gebrauch von aluminiumhaltigen Antitranspiranten, Zahnpasten und Lippenstiften sicher ist. Und auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sagt in seiner aktualisierten Risikobewertung, dass Aluminium in Antitranspirantien nur einen geringen Beitrag zur Gesamtaufnahme von Aluminium im Menschen leistet. Der Aluminiumgehalt von Kosmetika ist in der Schweiz und in der EU einheitlich geregelt.

Nach dem aktuellen Kenntnisstand reicht der heutige gesetzliche Rahmen aus, um den Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten und es sind gemäss Bundesrat keine weiteren Massnahmen erforderlich.

Zurück