«Zum Abschminken – Plastik in Kosmetik» von Greenpeace Deutschland

24. März 2021


Die Sicherheit und Umweltverträglichkeit kosmetischer Produkte haben für die Kosmetikhersteller oberste Priorität. Sie tragen die Verantwortung, dass die dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Produkte für Mensch und Umwelt sicher sind. Dieser Verpflichtung kommen die Hersteller im Rahmen der strengen gesetzlichen Regelungen in der EU und der Schweiz und auch durch viele freiwillige Massnahmen nach. Den von Greenpeace in «Zum Abschminken: Plastik in Kosmetik» hergestellten Zusammenhang, dass kosmetische Produkte entscheidend zur Verschmutzung der Meere beitrügen und eine gesundheitliche Gefährdung darstellten, kann der SKW daher nicht nachvollziehen.

Kosmetik ist sicher
Anders als von Greenpeace dargestellt, stellen kosmetische Produkte, die Mikrokunststoffpartikel enthalten, keine Gefährdung der Gesundheit des Menschen dar – das wird durch das strenge europäische und schweizerische Kosmetikrecht gewährleistet und gilt selbstverständlich auch für Kosmetika wie Lippenstifte, Augen-Make-up oder Lipgloss. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sagt in seiner Mitteilung ausdrücklich, dass «ein gesundheitliches Risiko durch dermale oder unbeabsichtigte orale Aufnahme über Peelings oder Duschgele aus Sicht des BfR unwahrscheinlich» ist. Und auch die Experten der EFSA sehen bisher keine Belege dafür, dass eine unbeabsichtigte Aufnahme von Mikroplastik über die Nahrung gesundheitsgefährdend ist. Die WHO (World Health Organization – Weltgesundheitsorganisation) kommt in einem Bericht darüber hinaus zu dem Schluss, dass es nach heutigem Wissensstand keine Hinweise auf ein Gesundheitsrisiko durch Mikroplastik im Trinkwasser gibt.

Alternative Lösungen zu Mikroplastik in Rinse-off-Produkten
Der IKW, unser deutscher Partnerverband, ist schon seit längerem an Initiativen wie zum Beispiel dem «Runden Tisch Meeresmüll» und dem deutschen «Kosmetikdialog» beteiligt, die sich intensiv mit Lösungen beschäftigen, um den Eintrag von Plastik in die Meeresumwelt zu verringern. Vor diesem Hintergrund sind die Kosmetikhersteller sehr aktiv und haben frühzeitig auf freiwilliger Basis begonnen, Mikroplastik in abzuspülenden kosmetischen Reinigungsprodukten durch alternative Lösungen zu ersetzen. Laut einer Umfrage unter den europäischen Kosmetikherstellern durch Cosmetics Europe hat sich die Menge an festen, nicht abbaubaren Kunststoffpartikeln, die in abzuspülenden kosmetischen Produkten aufgrund ihres Reinigungs- und Peelingeffekts eingesetzt werden, zwischen den Jahren 2012 und 2017 bereits um 97 Prozent reduziert. Als Alternativen in Peeling-Produkten werden u. a. Walnussschalen und andere Fruchtschalen, Wachse, Zellulose oder mineralische Stoffe eingesetzt.

Anteil von Mikroplastik aus Kosmetik in Gewässern gering
Diese Reduktion verringert darüber hinaus auch den vergleichsweise geringen mengenmässigen Anteil am Gesamteintrag in die Nordsee gegenüber anderen vorhandenen Kunststoffmaterialien nochmals deutlich – Schätzungen gehen von einem Anteil zwischen 0,1 und 1,5 Prozent vor dem Beginn des Austausches aus. Und auch eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik zum Thema Kunststoffe in der Umwelt belegt die untergeordnete Rolle kosmetischer Produkte bei der Verschmutzung der Meere mit Mikroplastik. Mikrokunststoffpartikel in Leave-on-Produkten waren bisher in den Ausstiegsplänen der Kosmetikhersteller nicht enthalten, da sich die wissenschaftliche Kritik an Mikroplastik vorrangig auf feste Kunststoffpartikel bezieht, die durch Abspülen ins Abwasser gelangen können, wie es beispielsweise bei abwaschbaren Peeling-Produkten der Fall ist. Leave-on-Produkte – insbesondere Make-up, Lippen- und Nagelprodukte – werden typischerweise nicht abgewaschen, sondern z. B. durch Abschminken über den Hausmüll entsorgt und gelangen somit nicht ins Abwasser.

«Flüssiges Plastik» ist kein Mikroplastik
Von diesen festen Mikrokunststoffpartikeln unterscheiden sich die gelösten Polymere sowohl durch Grösse und Form als auch durch ihre physikalisch-chemischen Eigenschaften – Gründe, die nach Expertenmeinung dazu führen, dass gelöste Polymere nicht als Mikroplastik angesehen werden und daher nicht Gegenstand im Kosmetikdialog waren. Gelöste Polymere übernehmen beispielsweise in Haarstyling- und Make-up-Produkten wichtige Funktionen, die ohne diese Polymerverbindungen nicht möglich wären. Sie tragen nicht signifikant zu einer Verschmutzung der Meere bei. Nach anerkannter Expertenmeinung sind gelöste Polymere in ihrer umweltrelevanten Form nicht toxisch und werden zudem überwiegend in Kläranlagen herausgefiltert.

Die Verschmutzung der Meere mit Plastikmüll ist eines der wichtigen Umweltthemen der Gegenwart. Die Kosmetikhersteller sind sehr daran interessiert, die Umweltverträglichkeit ihrer Produkte ständig zu überprüfen und zu verbessern. Der SKW ist jedoch davon überzeugt, dass ein ganzheitlicher Ansatz auf Basis wissenschaftlicher Belege, der die Gesamtheit aller Verursacher der marinen Verschmutzung einschliesst, notwendig ist, um eine nachhaltige Lösung für den Meeresschutz zu erwirken. Wir sehen daher ein nationales Verbot von Kunststoffen in Kosmetika als nicht notwendig an, gerade vor dem Hintergrund, dass auf EU-Ebene bereits Beschränkungen diskutiert werden.

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