Sonnenschutzmittel und Korallen

27. Mai 2019


Sonnenschutzmittel sind – wie alle kosmetischen Produkte – den umfangreichen Regelungen der schweizerischen und europäischen Kosmetik-Gesetzgebung unterstellt. Die Einhaltung der strengen Vorschriften wird durch die kantonalen Überwachungsbehörden intensiv kontrolliert. So kann gewährleistet werden, dass kosmetische Produkte für die Konsumenten sicher und gesundheitlich unbedenklich sind.

Oxybenzon und Octinoxat sind von der Schweizerischen Kosmetikverordnung VKos und auch von der EU-Kosmetikverordnung zugelassene UV-Filter, welche die Risiken einer Exposition gegenüber UV-Strahlung wirkungsvoll reduzieren. UVA- und UVB-Strahlen können zu Hautschäden, -alterung und Melanomen (eine der häufigsten Ursachen für Todesfälle durch Hautkrebs) beitragen. Deshalb werden Oxybenzon und Octinoxat in Formulierungen für Sonnenschutzmittel häufig eingesetzt.

Die Stadtkommission von Key West (Florida) hat im Nachgang zu Hawaii ein Verbot für Sonnenschutzmittel ausgesprochen, welche die beiden Inhaltsstoffe Oxybenzon und Octinoxat enthalten. Das Verbot soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten und gründet auf der Annahme, dass sich diese UV-Filter schädigend auf die Korallenriffe von Key West auswirken.

Es gibt keine eindeutigen wissenschaftlichen Beweise dafür, dass Produkte, die Oxybenzon oder Octinoxat enthalten, Korallen in natürlichen Umgebungen wie z.B. Key West schädigen, noch Beweise dafür, dass ein Verbot dieser Inhaltsstoffe die Notlage der Korallen verbessert. Das Inhaltsstoffverbot in Key West ignoriert nach Ansicht von Wissenschaftlern und Medizinern die wahren Ursachen für den Rückgang von Korallen: globale Erwärmung, landwirtschaftlicher Abfluss, Abwasser und Überfischung.

Es ist unwahrscheinlich, dass dieses Verbot einen positiven Effekt auf die Korallen Floridas hat. Es wird sich jedoch negativ auf die Gesundheit der Bewohner und Besucher in Key West auswirken, da sich die Auswahl an sicheren und wirksamen Sonnenschutzmitteln verringern wird.

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