Fragen zu Kosmetika
Wie sind kosmetische Mittel definiert?
Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, äusserlich oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, den Körpergeruch zu beeinflussen, zu schützen und in gutem Zustand zu halten. Diese Definition ist EU-weit einheitlich in der EG-Kosmetik-Richtlinie festgelegt. Für die Schweiz gilt gemäss Art. 35 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) dieselbe Definition.
Welchen Gesetzgebungen unterliegen Kosmetika?
Die Anforderungen an das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel sind in der LGV sowie der VKos geregelt. Kosmetika gelten nach Gesetzgebung als Gebrauchsgegenstände (Art. 30). Grundsatz: Gebrauchsgegenstände dürfen bei bestimmungsgemässem oder üblicherweise zu erwartendem Gebrauch die Gesundheit des Menschen nicht gefährden.
Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV)
Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos)
Sind kosmetische Mittel sicher?
Die CH-Gesetzgebung schreibt vor, dass kosmetische Mittel nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie die Gesundheit des Konsumenten nicht schädigen. Art. 30 LGV lautet wie folgt: «Gebrauchsgegenstände dürfen bei bestimmungsgemässem oder üblicherweise zu erwartendem Gebrauch die Gesundheit des Menschen nicht gefährden.» Alle am Markt befindlichen Produkte müssen einer Sicherheitsbewertung durch qualifizierte Experten unterzogen werden. Darüber hinaus sind kosmetische Mittel intensiven Kontrollen durch die zuständigen Vollzugsbehörden unterworfen. So wird gewährleistet, dass kosmetische Mittel für den Konsumenten sicher und gesundheitlich unbedenklich sind.
Warum sind Konservierungsstoffe enthalten?
Kosmetika können während des Verwendungszeitraums von unerwünschten Mikroorganismen befallen werden. Das Wachstum der Mikroorganismen kann einerseits zum Verderb des Produktes führen, andererseits können auch gesundheitsschädliche Abbauprodukte gebildet werden. Der Eintrag der Mikroorganismen erfolgt in der Regel durch den Konsumenten selbst. Ein Zusatz von Konservierungsstoffen verhindert den mikrobiellen Verderb des Produktes während des gesamten Verwendungszeitraums.
Siehe unsere Stellungnahme zu diesem Thema.
Was gibt der Lichtschutzfaktor (LSF) an?
Der Lichtschutzfaktor (LSF) gibt die Wirksamkeit des Sonnenschutzproduktes an: Ein hoher LSF steht für eine hohe Schutzwirkung, ein niedriger LSF für einen entsprechend geringeren Schutz. Der Lichtschutzfaktor erlaubt einen direkten Vergleich der Schutzleistung von Sonnenschutzmitteln: Ein Produkt mit einem LSF von beispielsweise 30 weist eine doppelt so grosse Schutzwirkung auf wie ein Produkt mit einem LSF von 15.
Die Angabe des Lichtschutzfaktors bezieht sich aber nur auf den UV-B-Schutz, d. h. den Schutz vor Sonnenbrand. Inzwischen ist jedoch hinlänglich bekannt, dass auch UV-A-Licht die Haut schädigt. Durch den gezielten Einsatz der Lichtschutzfilter können heute die meisten Sonnenschutzprodukte sowohl einen wirksamen Schutz gegen UV-A- als auch gegen UV-B-Strahlung gewährleisten.
Kann ich die mögliche Sonnenbadezeit durch Nachcremen beliebig verlängern?
Nein. Regelmässiges Nachcremen ist zwar wichtig, um die Schutzwirkung aufrecht zu erhalten, da sie durch Schwimmen, Schwitzen oder Abtrocknen der Haut verringert werden kann. Die durch den Lichtschutzfaktor bestimmte maximale Schutzzeit kann aber durch mehrmalige Anwendung des Sonnenschutzmittels nicht weiter verlängert werden. Denn aus biologischen Gründen kann die Eigenschutzzeit nur einmal in 24 Stunden ausgenutzt werden. Die Haut braucht Zeit, um sich zu erholen und zu regenerieren.
Und Vorsicht: Wenn man bereits die Vorboten eines Sonnenbrandes spüren oder sehen kann, war man erstens zu lange in der Sonne und zweitens hilft erneutes Auftragen des Sonnenschutzpräparates nicht, den Schaden wieder gut zu machen.
Was gibt es Neues in Sachen Sonnencreme-Kennzeichnung?
Um verschiedene Produkte leichter vergleichen zu können, und um damit die Auswahl bestimmter Produkte zu vereinfachen, geben die Hersteller seit kurzem zusätzlich zum Lichtschutzfaktor verschiedene Produktkategorien auf den Verpackungen an. Diesen sind verschiedene Lichtschutzfaktoren zugeordnet:
Produktkategorie Lichtschutzfaktoren
Basis 6, 10
Mittel 15, 20, 25
Hoch 30, 50
Sehr hoch 50+
Die auf den Packungen angegebenen Lichtschutzfaktoren sind dabei auf die in der Tabelle ausdrücklich angegebenen Zahlenwerte beschränkt, das heisst, Produkte mit einem LSF von z. B. 8 oder 12 werden zukünftig nicht mehr erhältlich sein.
Unterliegen Kosmetika einer Zulassungspflicht?
Kosmetische Mittel unterliegen keiner Zulassungspflicht. Vor dem Inverkehrbringen müssen allerdings alle Anforderungen und Auflagen des Kosmetikrechts erfüllt werden. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von den Behörden überwacht. In der Schweiz sind die Kantonalen Labors für den Vollzug des Kosmetikrechts zuständig. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) koordiniert den Vollzug und erlässt die Anpassungen der Anhänge zur VO über kosmetische Mittel (Anpassung an den technischen Fortschritt).
Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV)
Ich möchte Kosmetika in der Schweiz vertreiben. Welche Anforderungen bestehen?
Um ein kosmetisches Mittel in der Schweiz zu vertreiben, müssen die gesetzlichen Auflagen der VKos (Verordnung über kosmetische Mittel) und LGV (Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung) erfüllt werden.
Woher weiss ich, ob ein gewisser Stoff im Produkt enthalten ist?
Die Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel sind mit ihren so genannten INCI-Bezeichnungen international einheitlich auf den Verpackungen aller kosmetischen Mittel gekennzeichnet. Eine vom IKW herausgegebene Publikation erläutert diese Bezeichnungen. Anhand dieser Broschüre kann man sich auch über die INCI-Bezeichnungen verschiedener alltäglicher Stoffe wie z. B. Naturstoffe (Pflanzen, Früchte) informieren. Durch einen Vergleich der Inhaltsstoffliste mit den in Ihrem Allergiepass vermerkten Stoffen können Sie gezielt Produkte meiden, die Stoffe enthalten, auf die Sie allergisch reagieren. Speziell über die Einzelkennzeichnung von bestimmten Parfuminhaltsstoffen informiert ein Faltblatt.