Schweizerischer Kosmetik- und Waschmittelverband

A.I.S.E. COLIPA

Fragen zu Wasch- & Reinigungsmitteln



Wie sind Chemikalien gekennzeichnet (Gefahrensymbole) ?

Seit dem 1. August 2005 gilt in der Schweiz eine neue Kennzeichnung für Chemikalien. Schwarze Symbole auf orangegelbem Grund warnen augenfällig vor chemischen und toxischen Gefahren. Zusätzlich werden zu den Gefahren auf den Etiketten Hinweise zur sicheren Handhabung gemacht. Damit wird in der Schweiz dieselbe Kennzeichnung wie in der Europäischen Union verwendet.

 

Die Gefahrensymbole werden auf der Website Cheminfo erklärt..


Wo wird der Umgang mit Chemikalien geregelt?

Chemikalien sind aus unserem Alltag kaum mehr wegzudenken. Sie kommen in Wasch- und Reinigungsmitteln oder Grillanzündern vor und werden in Klebstoffen und Farben angewendet. Da viele dieser Chemikalien bei unsachgemässer Anwendung schädlich sein können, ist der Umgang im Chemikalienrecht klar geregelt. Das Chemikalienrecht soll das Leben und die Gesundheit des Menschen vor schädlichen Einwirkungen schützen (Art. 1 Chemikaliengesetz). Wer Wasch- oder Reinigungsmittel in Verkehr bringt, muss diese vorher gemäss den strengen Vorschriften des Chemikalienrechts prüfen bzw. kennzeichnen und die Verantwortung für deren Eigenschaften oder Auswirkungen übernehmen. Das Chemikalienrecht regelt auch die Anmeldungsvorschriften und die Informationspflichten des Herstellers.

 

Ausführliche Informationen zu Chemikalien finden Sie auf der BAG-Website.